ConPresso - Lizenzvereinbarung [22.11.2002] Bartels Schoene GmbH & Co.KG, Muenster, Deutschland 1. Vorbemerkung: Diese Lizenzvereinbarung bezieht sich auf das von Bartels.Schoene veroeffentlichte Content-Management-System ConPresso. Die im weiteren verwendeten Bezeichnungen "ConPresso" bzw. "System" beinhalten alle Bestandteile des von Bartels.Schoene bereitgestellten Quelltextes, also den gesamten Inhalt der gelieferten Dateien, sowie alle darauf aufbauenden Arbeiten. ConPresso ist eine urheberrechtlich geschuetzte Arbeit. Das Urheberrecht liegt bei der Bartels Schoene GmbH & Co.KG, Muenster. Bitte lesen Sie die folgenden Bestimmungen sorgfaeltig durch, bevor Sie ConPresso verwenden. Hinsichtlich des Einsatzes von ConPresso wird zwischen kommerziellem und nicht-kommerziellem Einsatz unterschieden. Bitte beachten Sie daher besonders Punkt 3 "Lizenz fuer kommerziellen Einsatz". Sollten Sie Fragen zu dieser Lizenzvereinbarung haben, wenden Sie sich bitte an Bartels.Schoene . Weitere Informationen finden Sie auf der ConPresso-Website unter http://www.conpresso.de/. 2. Einverstaendnis: Sofern der Lizenznehmer mit dem Lizenzgeber von ConPresso, der Bartels Schoene GmbH & Co.KG, nicht schriftlich einen anders lautenden Lizenzvertrag abgeschlossen hat, erklaert er durch das Herunterladen, Installieren oder Anpassen von ConPresso ausdruecklich sein Einverstaendnis mit den Bestimmungen der vorliegenden Lizenzvereinbarung. Mit der Annahme des Lizenzvertrages gewaehrt Ihnen der Lizenzgeber eine nicht-ausschliessliche und nicht uebertragbare Lizenz zur Nutzung von ConPresso. Sollten der Lizenznehmer einigen oder allen Bedingungen dieses Lizenzvertrages nicht zustimmen, ist ihm die Nutzung der Software nicht, auch nicht in Teilen gestattet. 3. Lizenz fuer kommerziellen Einsatz Wird ConPresso nach einer Test- und Anpassungsphase als Ganzes oder in Teilen fuer kommerzielle Zwecke eingesetzt oder gegen ein Honorar fuer Dritte angepasst, muss vom Lizenznehmer eine "Lizenz zum kommerziellen Einsatz" erworben werden. Eine "Lizenz zum kommerziellen Einsatz" ist ueber die ConPresso-Website http://www.conpresso.de/ zu beziehen. 4. Lizenzumfang: Diese Kopie des Content-Management-Systems ConPresso ist fuer die Installation auf einem Webserver und fuer die Verwaltung eines ConPresso-Projektes vorgesehen. Wird ConPresso auf mehreren physischen Servern installiert oder werden auf einem physischen Server mehrere ConPresso-Projekte verwaltet, so wird eine entsprechende Anzahl an Lizenzen benoetigt. Der Betrieb einer unbegrenzten Anzahl von Websites (inkl. einer unbegrenzten Anzahl von Domains), die auf einem physischen Server in einem ConPresso-Projekt verwaltet werden, ist hingegen durch diesen Lizenzvertrag ausdruecklich gedeckt. Es ist nicht erlaubt, ConPresso im Rahmen dieser Lizenz zu verleihen oder zu vermieten, als Grundlage fuer eigene Softwareprogramme zu verwenden oder weiterzulizensieren, es sei denn unter ausdruecklicher schriftlicher Genehmigung des Lizenzgebers. Lizenznehmern einer "Lizenz zum kommerziellen Einsatz" (siehe Punkt 3) wird hiervon abweichend der Weitervertrieb von ConPresso erlaubt. Jegliche Rechte an ConPresso, die mit dieser Lizenzvereinbarung nicht ausdruecklich an den Lizenznehmer uebertragen werden, bleiben ausschliesslich dem Lizenzgeber vorbehalten. 5. Gewaehrleistung Dem Lizenznehmer wird ConPresso im Rahmen dieser Lizenz so wie es ist, ohne Gewaehrleistung, zur Verfuegung gestellt. Es besteht keine Gewaehrleistung fuer das Programm, weder ausgedrueckt oder unterstellt, einschliesslich, aber nicht darauf beschraenkt, etwaiger unterstellter Gewaehrleistungen, die sich auf Marktgaengigkeit und Gebrauchsfaehigkeit fuer einen bestimmten Zweck beziehen. Fuer Lizenznehmer der "Lizenz zum kommerziellen Einsatz" (siehe Punkt 3) gewaehrleistet der Lizenzgeber gegenueber dem Lizenznehmer, dass die Software zum Uebergabezeitpunkt gemaess des dargestellten Leistungs- umfanges einsatzfaehig ist. Der Lizenzgeber uebernimmt keine Gewaehr dafuer, dass ConPresso den Anforderungen und Zwecken des Lizenznehmers genuegt oder mit anderen von ihm ausgewaehlten Programmen zusammenarbeitet. Das gesamte Risiko fuer die Qualitaet und Performance des Systems verbleibt beim Lizenznehmer. Sollte sich ConPresso als fehlerhaft herausstellen, ist der Lizenznehmer fuer alle Kosten, die aus Dienstleistungen, Reparaturen und Verbesserungen resultieren, verantwortlich. In keinem Fall, ausser wenn es durch geltendes Recht erforderlich oder schriftlich vereinbart ist, ist der Lizenzgeber dem Lizenznehmer gegenueber haftbar fuer jedwede Schaeden. Dies schliesst alle allgemeinen, besonderen, zufaelligen oder sonstigen Schaeden ein, welche aus der Nutzung oder nicht moeglichen Nutzung des Systems entstehen moegen. Es schliesst ebenso Verluste von Daten (beispielsweise unsachgemaesse oder fehlende Datensicherung durch den Lizenznehmer) oder die Bereitstellung von unrichtigen Daten mit ein, Verluste, die vom Lizenznehmer oder Dritten verursacht sind oder aus einem Fehler von ConPresso resultieren. Dies gilt auch dann, wenn der Benutzer oder jede andere Partei auf die Moeglichkeit solcher Schaeden hingewiesen wurde. Der Lizenzgeber untersagt ausdruecklich den Einsatz von ConPresso in Anwendungen oder Systemen, in denen Fehlfunktionen dieser Software nach menschlichem Ermessen koerperliche Schaeden oder Verletzungen mit Todesfolge nach sich ziehen koennen. Die Benutzung des Systems in einer solchen Umgebung geschieht auf eigene Gefahr. Jede Haftung seitens des Lizenzgebers fuer Schaeden oder Verluste auf Grund derartiger unerlaubter Benutzung ist ausgeschlossen. Fuer Streitigkeiten aus diesem Lizenzvertrag gilt der Gerichtsstand Muenster (Westfalen), sofern der Lizenznehmer Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuches ist. Auf die vorliegende Vereinbarung findet ausschliesslich deutsches materielles Recht Anwendung. Die Anwendung des Abkommens ueber den internationalen Kauf von Waren (CISG) wird ausdruecklich ausgeschlossen. Diese Vereinbarung stellt den vollstaendigen Vertrag zwischen den beiden Parteien dar und tritt an die Stelle aller frueheren Verabredungen, Kaufvertraege, Abmachungen und Vereinbarungen, es sei denn, der Lizenznehmer hat eine anderslautende schriftliche Vereinbarung mit dem Lizenzgeber getroffen. Copyright © 2002 Bartels Schoene GmbH & Co.KG, Muenster, Deutschland Alle Rechte vorbehalten.